Barrierefreiheit bei Akermann
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – es verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich, ihre Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen.
Bei Akermann begrüßen wir diese Entwicklung ausdrücklich. Barrierefreiheit ist für uns kein Pflichtprogramm, sondern ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere digitalen Angebote – insbesondere unsere Website und unsere Services – so zugänglich wie möglich zu gestalten.
Auch wenn nicht immer alles auf Anhieb perfekt funktioniert: Wir nehmen das Thema ernst und sind bestrebt, die gesetzlichen Vorgaben des BFSG nicht nur zu erfüllen, sondern eine möglichst barrierearme Nutzung für alle Menschen zu ermöglichen.
Falls Sie bei der Nutzung unserer Website auf Barrieren stoßen oder Fragen, Hinweise oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihr Feedback.
Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail an management@akermann.de.